Anfrage vom 15. April 2009

 

Situation der AsylbewerberInnen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

an Stelle der Arbeitsagentur ist seit dem 1. Januar 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz die Ausländerbehörde für die Erteilung der Arbeitserlaubnis zuständig. Die Arbeitsagentur wird, soweit es nach Gesetz und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist, nur noch in einem behördeninternen Zustimmungsverfahren beteiligt.

Ein nach dem AufenthG bestehendes Recht auf Erwerbstätigkeit umfasst – was gegenüber dem früheren Recht eine Verbesserung ist – neben dem Recht auf abhängige Beschäftigung auch das Recht auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit.

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

Wie viele Arbeitserlaubnisse aufgeschlüsselt nach abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit wurden seit dem 1. Januar 2005 quartalsbezogen bis einschließlich 1. Quartal 2009 erteilt?

 

Gab es seit dem 1. Januar 2005 Fälle, in denen die Arbeitsagentur Bayreuth ihre Zustimmung zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis verweigerte, und falls ja, wie viele Fälle waren dies und welches waren die (Haupt-)Gründe?

 

Gab es seit dem 1. Januar 2005 Fälle, in denen die Ausländerbehörde der Stadt Bayreuth den Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis ablehnte, und falls ja, wie viele Fälle waren dies und welches waren die (Haupt-)Gründe?

 

Eine Duldung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, jedoch kann für die Zeit der Duldung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet werden. Nach § 10 Beschäftigungsverfahrensordnung ist dies jedoch nur erlaubt, wenn der AusländerIn – nach Zustimmung der Agentur für Arbeit und einjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet – eine entsprechende Genehmigung erteilt worden ist. Wurde hiervon seitens der Ausländerbehörde Gebrauch gemacht, und falls ja, wie viele Arbeitserlaubnisse wurden in diesem Zusammenhang seit dem 1. Januar 2005 quartalsbezogen bis einschließlich 1. Quartal 2009 erteilt?, falls nein, aus welchen Gründen wurden hiervon kein Gebrauch gemacht?, und werden die Betroffenen über diese Genehmigungsmöglichkeit informiert, und falls nein, weswegen nicht?

 

Wie viele Duldungen wurden seitens der Ausländerbehörde seit dem 1. Januar 2005 quartalsbezogen bis einschließlich 1. Quartal 2009 erteilt?

 

Welche Auflagen sind in Bayreuth an die Erteilung einer Duldung geknüpft?

 

Was geschieht, wenn einmalig oder mehrmalig gegen diese Auflagen verstoßen wird?

 

Wie viele Duldungen wurden seitens der Ausländerbehörde seit dem 1. Januar 2005 quartalsbezogen bis einschließlich 1. Quartal 2009 nicht verlängert und welches waren die (Haupt-)Gründe?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Steininger



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