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Waffengesetz – Umsetzung durch die Stadt Bayreuth
Zum 25. Juli 2009 wurde das Waffengesetz geändert. Die Änderung hatte im Wesentlichen
zwei Schwerpunkte: Zum einen wurde das Schießen mit großkalibrigen Waffen aus dem
Jugendschießsport ausgeschlossen (Änderung § 27 Abs. 3 WaffG). Zum anderen sollte die
Aufbewahrsicherheit von Waffen verbessert werden (Änderung § 36 Abs. 3 WaffG). Mit IMS
vom 26.10.2009 und vom 06.04.2010 wurde über die Regierungen den Kreisverwaltungsbehörden entsprechende Umsetzungshinweise zugeleitet.
Sabine Steininger fragt daher, wie und in welchem Umfang die Stadt Bayreuth diese
Umsetzungshinweise vollzogen hat?
Bitte gehen Sie bei Beantwortung der Anfrage darauf ein,
- ob sich die Stadt Bayreuth noch in der Phase der Einforderung und Überprüfung der
Aufbewahrnachweise oder bereits in der Kontrollphase befindet?
- wie viele Kontrollen zum Beispiel vorgenommen wurden, ob diese angemeldet oder
unangemeldet vorgenommen wurden? Ob sie stichprobenartig oder
verdachtsabhängig erfolgten?
- was dabei kontrolliert wurde, z.B. sichere Aufbewahrungsmöglichkeit, getrennte
Aufbewahrung von Schusswaffe und Munition, etc. und ob es Beanstandungen gab?
- bis wann Sie alle InhaberInnen von Waffenerlaubnissen in Bayreuth darauf überprüft
haben, ob sie einen Aufbewahrnachweis geführt haben und wo nicht, ob dieser
nachgefordert wurde, ob also auch sämtliche Altfälle geprüft wurden?
- welche Personalstärke die Waffenbehörden der Stadt Bayreuth hat, wie hoch die
Gesamtzahl der InhaberInnen von Waffenerlaubnissen und deren rechtmäßig
besessenen, erlaubnispflichtigen Waffen ist.
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