Antrag vom 03. Juni 2008

 

Kommunaler Energieausweis: Vorgehen der Stadt Bayreuth

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

ab 1. Juli 2009 wird der kommunale Energieausweis zur Pflicht für alle öffentlichen kommunalen Gebäude (z.B. Rathäuser, Schulen, u.a.) mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche.

Grundlage ist eine umfangreiche Datenerhebung aus der die jeweiligen Einsparpotentiale ersichtlich werden, und die entsprechenden Verbesserungsmaßnahmen ergriffen werden können. Dabei gibt es bei Bestandsgebäuden die Wahlmöglichkeit zwischen einem Verbrauchsorientierten und einem Bedarfsorientierten Ausweis. Werden kfw-Förderungen in Anspruch genommen, ist der Bedarfsorientierte Ausweis zwingend. Der kommunale Energieausweis ist darüber hinaus öffentlich bekannt zu machen. Angesichts dieser gesetzlichen Verpflichtung beantragen wir einen Bericht im Stadtrat über den aktuellen Sachstand.

Dabei soll insbesondere darüber Auskunft erteilt werden
- wie viele kommunale Gebäude in Bayreuth betroffen sind,
- welche dies im Einzelnen sind (Auflistung),
- für welche Variante des Energieausweises man sich entschieden hat und
- welche Gründe der jeweiligen Entscheidung zu Grunde lagen
- in welcher Form die öffentliche Bekanntmachung erfolgen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gote, MdLSigrid EngelbrechtHelmut Oskar BrücknerGert Lowack



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