Antrag vom 01. Juli 2010

Transparenz schaffen und Vertrauen stärken

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Causa Gerhards hat die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger verunsichert und deren Vertrauen in den Stadtrat und dessen Arbeit erheblich beeinträchtigt. Sie sind nun gefordert, diese Verunsicherung zu beseitigen und das Vertrauen wieder herzustellen. Durch Transparenz und Offenheit.

 

Noch immer wurden die Anträge auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung vom 21. November 2007, zur Neuregelung der Vermietungspraxis für städtische Räume vom 4. Juli 2007 und die Aufspaltung der Aufsichtsratssitzungen der GmbHs der Stadt Bayreuth in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil vom 14. Februar 2005 nicht abschließend behandelt.

 

Wir beantragen daher

 

den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Bayreuth, basierend auf der Mustersatzung des Bündnisses für „Informationsfreiheit für Bayern“,

die Neuregelung der Vermietungspraxis für städtische Räume, insbesondere für den Historischen Sitzungssaal im Alten Rathaus, und

die Aufspaltung der Aufsichtsratssitzungen der städtischen GmbHs in einen öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungsteil

 

Begründung:

Wir möchten das verloren gegangene Vertrauen der Bayreuther Bürgerinnen und Bürger in den Stadtrat wieder zurück gewinnen und stärken und gleichzeitig der Politikverdrossenheit entgegenwirken.

 

Dazu ist es unerlässlich, die Vorgänge der kommunalen Verwaltung für jede BürgerIn transparenter und nachvollziehbarer zu machen, um so Misstrauen zu beseitigen und bürgerschaftliches Engagement zu befördern.

Politische Veranstaltungen und das Engagement der Parteien sind im Leben einer Stadt unverzichtbar, gehören zur Demokratie und somit in den öffentlichen Raum. Es gibt keinen Grund demokratischen Parteien die Nutzung städtischer Räume gegen Gebühr für öffentliche Veranstaltungen zu verweigern. Die Vermietungspraxis der Stadt Bayreuth gemäß der geltenden Regelung vom 10.11.1999 ist nicht mehr zeitgemäß und muss im beschriebenen Sinne liberalisiert werden.

 

In einem Urteil vom 08.05.2006 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass es rechtlich zulässig ist, Aufsichtsratssitzungen kommunaler GmbHs in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil zu teilen. Das GmbH-Gesetz bietet genügend Spielräume, die Gesellschafterverträge so auszugestalten, dass grundlegende Erfordernisse unseres demokratischen Rechtsstaats nicht unter die Räder geraten. Dazu gehören Transparenz der Entscheidungen, die Kontrolle der Gesellschaftsorgane auch durch die Öffentlichkeit und die Medien und der Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern.

 

 

Mit freundliche Grüßen

 

 

Sabine SteiningerHelmut Oskar Brückner  Sigrid Engelbrecht Gert Lowack

Stadtratsfraktion

 

 

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