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Verschärfung Waffenrecht
Bayreuth gehört bei Kontrollen zu Schlusslichtern
Mit einer Anfrage wollte die grüne Stadträtin Sabine Steininger in Erfahrung bringen, wie und in welchem Umfang die Stadt Bayreuth den Umsetzungshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung des Waffenrechts vom 25. Juli 2009 bereits nachgekommen ist. Die Antwort fiel ernüchternd aus: Die Kontrollen beginnen erst.
„Während andere oberfränkische kreisfreie Städte, wie zum Beispiel Coburg und Hof bereits bis Ende letzten Jahres 117, bzw. 50 Kontrollen durchgeführt hatten, teilt sich Bayreuth mit Bamberg mit lediglich einer einzigen Kontrolle den letzten Platz", so Sabine Steininger mit Verweis auf einen Bericht von Innenminister Joachim Herrmann und den Umstand, dass in Bayreuth 757 Personen über Waffenerlaubnisse verfügen und 4.347 Waffen besitzen. Auch auf zweifache Nachfrage der grünen Stadträtin war man seitens der Stadtverwaltung nicht gewillt einzuräumen, dass bisher lediglich eine einzige Kontrolle durchgeführt worden sei. „Es klang wohl besser zu sagen, man würde nun mit der Kontrollphase beginnen anstatt zu berichten, dass bis Ende letzten Jahres nur eine Kontrolle durchgeführt worden war", vermutet Steininger.
Um den Eindruck zu erwecken, man würde die Umsetzungshinweise aktiv und engagiert umsetzen, wurde ausführlich darüber referiert, dass die Phase der Einforderung und Überprüfung der Aufbewahrnachweise komplett abgeschlossen sei, dass alle Nachweise erbracht worden seien und darauf verwiesen, welch immenser Arbeitsaufwand damit verbunden gewesen sei. Ein Aufwand, den laut Steininger alle bayerischen Kommunen schultern müssten.
„Ich hoffe, dass die Stadt Bayreuth ihre Kontrollpflicht jetzt ernst nimmt und zügig Kontrollen durchführt", so Steininger, der mitgeteilt worden war, die Kontrollen würden stichprobenartig, verdachtsunabhängig und unangemeldet erfolgen. Positiv wertet die grüne Stadträtin den Umstand, dass immerhin 340 Waffen im Zuge der Überprüfungen abgegeben worden waren, wenngleich es sich hierbei wohl um WaffeninhaberInnen gehandelt haben dürfte, die als Erben oder Altbesitzer letztlich nur ein Affektionsinteresse am Besitz der Waffen hatten.
„Die Aufbewahrsicherheit von Waffen und Munition kann nur dann deutlich erhöht werden, wenn eine konsequente Prüfung der sicheren Aufbewahrmöglichkeit bei allen WaffenerlaubnisinhaberInnen vorgenommen werden und ergänzende Stichproben vorgenommen werden", ist Steininger überzeugt. Aus diesem Grund wird sie den Vorgang weiterhin im Auge behalten und zu Jahresende den Sachstand erneut abfragen.
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