Satzung des KV Bayreuth/Stadt

I. Organe und ihre Aufgaben

(1) Der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Bayreuth Stadt hat als Organe die Gesamtheit der Mitglieder, die Mitgliederversammlung des KV und den Kreisvorstand. Über die Auflösung des Kreisverbands entscheidet die Gesamtheit der Mitglieder auf Antrag der Mitgliederversammlung des KV.


(2) Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. Sie ist darüber hinaus einzuberufen auf Beschluss des Kreisvorstands, der Mitgliederversammlung des KV oder auf Antrag eines Sechstels der Mitglieder. Die Mitgliederversammlung des KV wählt den Kreisvorstand, die Delegierten für Bezirksversammlung, Landes- und Bundesdelegiertenkonferenz und ggf. das Kreisschiedsgericht. Die Einladung zur Vorstand wählenden MV muss spätestens zwei Wochen vor dem Termin verschickt werden, sonst gilt eine Ladungsfrist von einer Woche.


(3) Die Mitgliederversammlung des KV ist öffentlich.


(4) Der Kreisvorstand arbeitet ehrenamtlich und besteht aus maximal fünf, mindestens aber drei Personen, darunter der oder die Kassier/in. Die Mitglieder des Vorstands einigen sich darauf, wer auf welchem Politikgebiet Sprecher oder Sprecherin gegenüber der Öffentlichkeit ist. Die Aufgabe der Schriftführung wird von jeweils einem Vorstandsmitglied erledigt, kann aber auch an ein ordentliches Mitglied delegiert werden. Der Vorstand ist zwei Jahre lang im Amt. Er gibt der MV halbjährlich einen Rechenschaftsbericht.


(5) Für den Kreisverband gilt das auf Landesebene gerade gültige Frauenstatut.


(6) Neben der ordentlichen Mitgliedschaft gibt es eine sogenannte "Schnuppermitgliedschaft", bei der Menschen, die den Parteieintritt erwägen (siehe Finanzordnung).


II. "... und Unabhängige" (die offene Liste)

(1) Der KV sucht die Zusammenarbeit mit politisch tätigen Menschen, die mit den grundsätzlichen politischen Zielen der Bündnisgrünen übereinstimmen, insbesondere nachhaltiges, umweltverträgliches Wirtschaften, Gleichstellung von Frau und Mann, Stärkung der demokratischen Rechte der Bürger/innen, Integration von Ausländer/inne/n, soziale Gerechtigkeit bei der Verteilung der Güter, Chancen und Lasten, Verwirklichung der lokalen Agenda 21. Gemeinsam mit diesen Parteiunabhängigen sollen rechtzeitig vor jeder kommunalen Wahl Ziele für die Stadt Bayreuth formuliert werden und als Wahlbausteine bei der Aufstellung der Kandidat/inn/en dienen.


(2) Dazu kann Unabhängigen das Recht gewährt werden aktiv und passiv wahlberechtigt für die Aufstellung der Kandidat/inn/en der Liste zur Stadtratswahl und der Kandidatin oder des Kandidaten für die OB-Wahl zu sein.


(3) Dieses Recht erhält ein/e Unabhängige/r automatisch dadurch, dass sie/er vom Vorstand schriftlich zur aufstellenden Versammlung eingeladen wird, und zwar auf Antrag eines Mitglieds des Kreisverbands, des Vorstands, der Stadtratsfraktion oder der zuständigen Mandatsträger/innen von Bezirkstag, Landtag oder Bundestag, der die Person durch ihre politischen Aktivitäten bekannt ist. Unabhängige können sich aber auch in Eigeninitiative an den Vorstand wenden. In beiden Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung letztlich über die Zulassung.
 

NOCH
BIS ZUR EUROPAWAHL

Aktuelle Termine

Es gibt keine Veranstaltungen in der aktuellen Ansicht.