Anfrage vom 09. Februar 2010

 

Debakel um die Hypogroup Alpe Adria (HGAA) – Landesbank weiter in der Krise      Drohen der Sparkasse Bayreuth Abschreibungen in Millionenhöhe?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die diesjährigen Verluste der Landesbank, insbesondere durch das Milliardengrab HGAA, werden auch auf die oberfränkischen Sparkassen durchschlagen.

Voraussichtlich müssen in diesem Jahr rund 3,125 Mrd Euro an HGAA-Verlusten getragen werden. Bei einem Anteil der bayerischen Sparkassen am Eigenkapital der Landesbank von rund 6% wären das knapp 200 Millionen Euro für die bayerischen Sparkassen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie hoch ist die Beteiligung der Sparkasse Bayreuth an der Bayerischen Landesbank und in welcher Höhe würde demzufolge der Verlustanteil, der von der Sparkasse Bayreuth übernommen werden müsste ausfallen?

Ist die Sparkasse Bayreuth auch über sog. stille Einlagen an der Landesbank beteiligt, und falls ja, in welcher Höhe?

Wie hoch würden die Kosten für die Sparkasse Bayreuth liegen, sollte es zur Ankündigung der EU kommen, wonach nicht nur Abschreibungen auf das Eigenkapital, sondern auch eine Beteiligung der stillen Einlagen an den Verlusten gefordert wird?

Welche Auswirkungen wird diese „Verlustübernahme“ der Sparkasse Bayreuth am Landesbank-Desaster auf die Geschäftspolitik der Sparkasse Bayreuth im allgemeinen haben? Und welche Auswirkungen dies insbesondere haben, was die Ausreichung von Krediten an kleine und mittelständische Unternehmen angeht, insbesondere im Zusammenhang mit der jüngst veröffentlichten Umfrage der IHK Oberfranken, wonach fast ein Viertel der befragten 800 Unternehmen schon jetzt über eine Verschlechterung der Kreditkonditionen klagt?

Welche Auswirkungen wird diese „Verlustübernahme“ der Sparkasse Bayreuth auf den zu erwartenden Bilanzgewinn haben, insbesondere auf die Abführungen gemäß § 29 Abs. 2 der Sparkassenordnung (SpkO) an die Stadt Bayreuth?

Welche finanziellen Auswirkungen hatte das BayernLB-Desaster bereits hinsichtlich der Abführungen gemäß § 29 Abs. 2 der Sparkassenordnung (SpkO) an die Stadt Bayreuth?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Steininger


 

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