Anfrage zum VLP Bayreuth nach § 16 GO

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

bisher hieß es seitens der Stadtverwaltung immer, der VLP Bayreuth müsse in seiner sehr aufwendigen und teuren Betriebspflicht mit vorgeschriebenen Öffnungszeiten und dem Status „F“ (Instrumentenanflug) erhalten bleiben, weil dies für mehrere Bayreuther Unternehmen ein unverzichtbarer Standortfaktor sei. Ihr Vorgänger, Herr Dr. Hohl, teilte am 13. 9. 2010 mit, dass der VLP „eine wichtige Infrastruktureinrichtung sei, die es zu erhalten
gelte und dass die Mindestzahl zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebs 4,5 städtische Vollzeitstellen betrage.“

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Wie hoch war die Anzahl der Motor‐Flugbewegungen in den Jahren 2009, 2010 und
2011, aufgegliedert nach
‐ gewerblichem Schulflug
‐ gewerblichem Werksverkehr
‐ Nichtgewerblichem Verkehr

2. Welche Unternehmen haben jeweils in diesen Jahren (2009, 2010, 2011) wie viele Starts und Landungen auf dem VLP Bayreuth in Anspruch genommen?

3. Wie haben sich der Personalstand und die Personalkosten in diesen Jahren entwickelt, aufgegliedert nach Entgelten für tariflich Beschäftigte, Arbeiterlöhnen, Beiträgen und Personalnebenkosten?

4. Welche Ausgaben fielen in diesen Jahren für den Unterhalt von Gebäuden und bautechnischen Anlagen, Nebenkosten für die bestehenden Gebäude, Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals an?



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